Unterweisung Gesundheit Sozialwesen

Verständlich, praxisnah und auf Ihre Einrichtung abgestimmt

Unsere Brandschutzunterweisungen richten sich an Praxen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie weitere Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens. Die Inhalte werden verständlich vermittelt, an die jeweiligen Arbeitsabläufe und räumlichen Gegebenheiten angepasst und nachvollziehbar dokumentiert.

Die Teilnehmenden lernen, typische Brandgefahren frühzeitig zu erkennen, Brände richtig zu melden und vorhandene Flucht- und Rettungswege sicher zu nutzen. Ebenso werden das richtige Verhalten bei Rauch oder Feuer, der Schutz hilfsbedürftiger Personen und die Bedeutung des Eigenschutzes behandelt.

Ziel ist es, Beschäftigten klare Orientierung zu geben und ihre Handlungssicherheit für den Brandfall zu stärken.

Brandschutz im Gesundheits- und Sozialwesen braucht klare Abläufe

In Praxen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie sozialen Einrichtungen müssen im Brandfall viele unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt werden. Neben den Beschäftigten sind häufig auch Patienten, Bewohner, betreute Personen und Besucher anwesend – darunter Menschen, die sich nicht selbstständig orientieren oder das Gebäude ohne Unterstützung verlassen können.

Deshalb ist es wichtig, dass das Team die vorgesehenen Abläufe kennt: Wie wird alarmiert? Wer unterstützt gefährdete oder hilfsbedürftige Personen? Welche Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden? Wer übernimmt welche Aufgabe? Und wann haben Rückzug und Eigenschutz Vorrang?

Eine wirkungsvolle Brandschutzunterweisung bleibt daher nicht bei allgemeinen Regeln. Sie berücksichtigt die räumlichen Gegebenheiten, Arbeitsabläufe und besonderen Anforderungen der jeweiligen Einrichtung. So erhalten Beschäftigte konkrete Orientierung und wissen, wie sie im Brandfall ruhig, sicher und strukturiert handeln können.

Inhalte der Brandschutzunterweisung

Die Inhalte werden an die jeweilige Einrichtung, die Arbeitsbereiche und die Zusammensetzung der Teilnehmenden angepasst. Dadurch erhalten die Beschäftigten keine allgemeine Standardschulung, sondern konkrete Orientierung für ihren Arbeitsalltag.

Brandgefahren in der Einrichtung

Die Teilnehmenden lernen typische Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und richtig einzuschätzen. Je nach Einrichtung können dazu unter anderem gehören:

  • elektrische Geräte und beschädigte Leitungen
  • überlastete Mehrfachsteckdosen
  • Küchen-, Pausen- und Aufenthaltsbereiche
  • Behandlungs-, Therapie- und Pflegebereiche
  • Lagerflächen und brennbare Materialien
  • Akkus, Ladegeräte und technische Hilfsmittel
  • medizinische Gase wie Sauerstoff
  • Desinfektionsmittel und andere entzündbare Stoffe
  • Wärmequellen oder unsachgemäß abgestellte Geräte

Vorbeugender Brandschutz

Besprochen werden einfache und wirksame Maßnahmen, mit denen Beschäftigte Brandrisiken im Alltag reduzieren können. Dazu gehören freie Flucht- und Rettungswege, ein sicherer Umgang mit elektrischen Geräten, Ordnung in Lager- und Arbeitsbereichen sowie das frühzeitige Melden erkennbarer Gefahren oder Mängel.

Alarmierung und interne Meldewege

Die Teilnehmenden erfahren, wie ein Brand richtig gemeldet wird, welche Informationen beim Notruf wichtig sind und welche internen Alarmierungswege gelten. Je nach Einrichtung können dabei vorhandene Alarmsysteme, Zuständigkeiten, Rufnummern und festgelegte Meldeketten berücksichtigt werden.

Verhalten bei Rauch oder Feuer

Die Unterweisung vermittelt klare Handlungsschritte für den Brandfall:

  • gefährdete Personen warnen
  • den Brand melden und den Notruf absetzen
  • sichere Flucht- und Rettungswege nutzen
  • Aufzüge im Brandfall nicht verwenden
  • die vorgesehene Sammelstelle aufsuchen
  • Anweisungen verantwortlicher Personen beachten
  • den Eigenschutz jederzeit wahren

Unterstützung hilfsbedürftiger Personen

In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sind häufig Menschen anwesend, die sich nicht selbstständig orientieren oder das Gebäude ohne Unterstützung verlassen können. Eingeschränkte Mobilität, Erkrankungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder Verwirrtheit können eine Räumung zusätzlich erschweren. Deshalb sind klare Zuständigkeiten, ruhige Kommunikation und abgestimmte Abläufe besonders wichtig. Eine Unterweisung ersetzt jedoch kein einrichtungsspezifisches Räumungs- oder Evakuierungskonzept.

Flucht- und Rettungswege

Behandelt werden die Bedeutung freier Fluchtwege, gekennzeichneter Rettungswege, nutzbarer Notausgänge und bekannter Sammelstellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Bereichen, in denen Betten, Rollstühle, Gehhilfen, Geräte oder abgestellte Gegenstände Wege einengen können. Auch Zugänge und Bewegungsflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst müssen berücksichtigt werden.

Aufgaben und Zuständigkeiten im Team

Je nach Einrichtung kann besprochen werden, wer im Brandfall welche Aufgabe übernimmt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Alarmierung und Notruf
  • Warnung weiterer Personen
  • Unterstützung von Patienten, Bewohnern oder betreuten Personen
  • Kontrolle festgelegter Bereiche
  • Freihalten von Zugängen und Fluchtwegen
  • Einweisung der Einsatzkräfte
  • Weitergabe wichtiger Informationen

Klare Rollen helfen, Missverständnisse und gefährliche Verzögerungen zu vermeiden.

Feuerlöscheinrichtungen

Die Teilnehmenden erhalten einen verständlichen Überblick über vorhandene Feuerlöscher und weitere Feuerlöscheinrichtungen. Behandelt werden deren Kennzeichnung, Erreichbarkeit, grundsätzliche Einsatzmöglichkeiten und Grenzen. Auf Wunsch kann die Unterweisung durch ein praktisches Feuerlöschtraining am Feuertrainer ergänzt werden.

Eigenschutz und Grenzen eines Löschversuchs

Ein Löschversuch kommt nur infrage, wenn der Brand noch überschaubar ist, ein geeignetes Löschmittel zur Verfügung steht und ein sicherer Rückzugsweg erhalten bleibt. Starke Rauchentwicklung, große Hitze, eine schnelle Brandausbreitung, eine unklare Lage oder versperrte Fluchtwege sind deutliche Warnzeichen. In diesen Fällen haben Warnung, Alarmierung und Rückzug Vorrang.

Verhalten an der Sammelstelle

Nach dem Verlassen des Gebäudes sollen Beschäftigte und weitere Personen die festgelegte Sammelstelle aufsuchen und dort auf weitere Anweisungen warten. Fehlende oder möglicherweise gefährdete Personen müssen den Verantwortlichen oder den Einsatzkräften gemeldet werden. Niemand darf ohne Freigabe in das Gebäude zurückkehren.

Betriebliche Besonderheiten

Je nach Auftrag können weitere einrichtungsspezifische Themen berücksichtigt werden, beispielsweise:

  • Schichtbetrieb und wechselnde Besetzung
  • interne Brandschutzordnungen
  • besonders sensible Bereiche
  • medizinische Gase und entzündbare Stoffe
  • Publikums- und Besucherverkehr
  • Nachtbetrieb oder geringe Personalbesetzung
  • Verhalten bei einer ausgelösten Brandmeldeanlage
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdienst

Dokumentation

Die Durchführung, die behandelten Inhalte und die Teilnahme werden nachvollziehbar dokumentiert. Dadurch erhält die Einrichtung eine geordnete Grundlage für ihre internen Unterlagen und kann nachweisen, welche Beschäftigten wann und zu welchen Themen unterwiesen wurden.

Für welche Einrichtungen ist die Unterweisung geeignet?

  • Arzt- und Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Physiotherapie-, Ergotherapie- und weitere Therapiepraxen
  • Medizinische Versorgungszentren und ambulante Einrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime
  • Tagespflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Betreuungseinrichtungen und besondere Wohnformen
  • Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
  • Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kinderbetreuung
  • Soziale Einrichtungen und Beratungsstellen
  • Einrichtungen mit Publikumsverkehr und hilfsbedürftigen Personen

Durchführung und Dokumentation

Die Brandschutzunterweisung wird direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt. Vor dem Termin stimmen wir die Art der Einrichtung, die Teilnehmerzahl, die relevanten Arbeitsbereiche, besondere betriebliche Rahmenbedingungen und den gewünschten Umfang der Unterweisung mit Ihnen ab.

So können die Inhalte gezielt an Ihre Einrichtung und den tatsächlichen Arbeitsalltag der Beschäftigten angepasst werden.

Nach der Durchführung erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation für Ihre internen Unterlagen. Diese kann – abhängig vom vereinbarten Umfang – folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Ort der Unterweisung
  • behandelte Inhalte
  • Namen der Teilnehmenden
  • Angaben zur durchführenden Person
  • Unterschriften oder Teilnahmebestätigungen
  • Hinweise zu besonderen betrieblichen Themen

Damit verfügen Sie über eine klare Grundlage für Ihre interne Ablage und können nachvollziehen, welche Beschäftigten wann und zu welchen Themen unterwiesen wurden.

Optional mit Löschübung oder Notfallseminar kombinieren

Auf Wunsch kann die Brandschutzunterweisung durch ein praktisches Löschtraining am Feuertrainer ergänzt werden. Dabei üben die Teilnehmenden unter kontrollierten Bedingungen den sicheren Umgang mit Feuerlöschern und lernen, die Grenzen eines eigenen Löschversuchs realistisch einzuschätzen.

Für Arztpraxen und medizinische Einrichtungen bietet sich zusätzlich das Notfall- und Brandschutzseminar für Praxisteams an. Neben dem betrieblichen Brandschutz stehen dort die sichere Alarmierung, klare Zuständigkeiten im Team sowie die Zusammenarbeit mit Leitstelle, Feuerwehr und Rettungsdienst im Mittelpunkt.

So lässt sich die Unterweisung gezielt um praktische Erfahrungen und weiterführende Inhalte ergänzen.

Das wichtigste in Kürze

  • Zielgruppe: Arzt- und Facharztpraxen, Physiotherapie- und Therapiepraxen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, ambulante Dienste sowie weitere soziale und medizinische Einrichtungen
  • Durchführung: Als Inhouse-Unterweisung direkt bei Ihnen vor Ort möglich
  • Umfang: Abhängig von Teilnehmerzahl, Einrichtungsart, Arbeitsbereichen und gewünschten Schwerpunkten
  • Inhalte: Typische Brandgefahren, vorbeugender Brandschutz, Alarmierung, Flucht- und Rettungswege, Verhalten im Brandfall, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Feuerlöscheinrichtungen und Eigenschutz
  • Einrichtungsbezug: Inhalte und Praxisbeispiele werden an Ihre räumlichen Gegebenheiten, Arbeitsabläufe und Zielgruppen angepasst
  • Praxis: Auf Wunsch mit einem praktischen Löschtraining am Feuertrainer kombinierbar
  • Dokumentation: Nachvollziehbarer Unterweisungsnachweis für Ihre internen Unterlagen
  • Sprache: Deutsch
  • Kosten: Abhängig von Schulungsort, Teilnehmerzahl, Dauer, Umfang und einem möglichen Praxisanteil

Auf Grundlage Ihrer Anfrage erhalten Sie ein individuell auf Ihre Einrichtung abgestimmtes Angebot.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Beschäftigte im Brandschutz unterwiesen werden?

Beschäftigte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend regelmäßig unterwiesen werden. Die Unterweisung ist erforderlichenfalls zu wiederholen, mindestens jedoch einmal jährlich. Eine zusätzliche Unterweisung kann sinnvoll oder erforderlich sein, wenn sich Arbeitsbereiche, Abläufe, Gefährdungen oder räumliche Gegebenheiten wesentlich verändern.

Muss die Brandschutzunterweisung dokumentiert werden?

Ja. Die Durchführung der Unterweisung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Dadurch bleibt erkennbar, welche Beschäftigten wann und zu welchen Themen unterwiesen wurden. Die Dokumentation kann unter anderem Datum, Ort, behandelte Inhalte, Namen der Teilnehmenden und Angaben zur unterweisenden Person enthalten.

Ist die Unterweisung für Arzt- und Facharztpraxen geeignet?

Ja. Die Unterweisung eignet sich für Arztpraxen, Facharztpraxen, Zahnarztpraxen und weitere ambulante medizinische Einrichtungen. Die Inhalte können auf Behandlungsräume, Wartebereiche, medizinische Geräte, Patientenverkehr, interne Alarmierungswege und die Unterstützung anwesender Personen abgestimmt werden. Sollen zusätzlich medizinische Notfallorganisation, Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit mit Leitstelle, Feuerwehr und Rettungsdienst vertieft werden, kann das spezielle Notfall- und Brandschutzseminar für Arztpraxen passend sein.

Ist die Unterweisung auch für Pflege- und Betreuungseinrichtungen geeignet?

Ja. Die Inhalte können auf Pflegeeinrichtungen, Tagespflege, Betreuungseinrichtungen, besondere Wohnformen und ambulante Dienste abgestimmt werden. Dabei lassen sich unter anderem Schichtbetrieb, wechselnde Besetzung, eingeschränkte Mobilität, Orientierungsprobleme und ein erhöhter Unterstützungsbedarf im Brandfall berücksichtigen.

Werden hilfsbedürftige Personen besonders berücksichtigt?

Ja. Im Gesundheits- und Sozialwesen sind häufig Menschen anwesend, die Gefahren nicht selbstständig erkennen oder das Gebäude nicht ohne Unterstützung verlassen können. Die Unterweisung behandelt deshalb auch klare Zuständigkeiten, ruhige Kommunikation, die Unterstützung gefährdeter Personen und die Bedeutung abgestimmter Abläufe. Ein einrichtungsspezifisches Räumungs- oder Evakuierungskonzept wird dadurch jedoch nicht ersetzt.

Kann die Unterweisung direkt bei uns vor Ort stattfinden?

Ja. Die Durchführung ist als Inhouse-Unterweisung direkt in Ihrer Praxis oder Einrichtung möglich. Dadurch können die tatsächlichen Arbeitsbereiche, Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, Alarmierungseinrichtungen, Feuerlöscher und internen Abläufe einbezogen werden.

Werden die Inhalte an unsere Einrichtung angepasst?

Ja. Inhalte, Beispiele und Schwerpunkte werden an die jeweilige Einrichtungsart, die Arbeitsbereiche, die vorhandenen Gefährdungen und die Zusammensetzung der Teilnehmenden angepasst. Eine Arztpraxis benötigt andere Schwerpunkte als eine Pflegeeinrichtung, eine Physiotherapiepraxis oder ein ambulanter Pflegedienst.

Ist eine praktische Löschübung möglich?

Ja. Die Brandschutzunterweisung kann auf Wunsch durch ein praktisches Löschtraining am Feuertrainer ergänzt werden. Die Teilnehmenden üben unter kontrollierten Bedingungen den sicheren Umgang mit einem Feuerlöscher. Dabei stehen die richtige Bedienung, der Eigenschutz, ein freier Rückzugsweg und die Grenzen eines Löschversuchs im Mittelpunkt.

Ist die Brandschutzunterweisung eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Nein. Die Brandschutzunterweisung richtet sich grundsätzlich an die Beschäftigten und vermittelt die wichtigsten betrieblichen Regeln und Verhaltensweisen im Brandfall. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist eine gesonderte Qualifikation für ausgewählte Beschäftigte. Sie umfasst weiterführende theoretische Inhalte und eine praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Benötigen die Teilnehmenden Vorkenntnisse?

Nein. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Inhalte werden verständlich erklärt und an die Tätigkeiten, die Einrichtung und die jeweilige Teilnehmergruppe angepasst.

Erhalten wir nach der Unterweisung einen Nachweis?

Ja. Der Auftraggeber erhält eine nachvollziehbare Dokumentation für die interne Ablage. Je nach vereinbartem Umfang kann diese die behandelten Inhalte, das Datum, den Veranstaltungsort, die Teilnehmenden und Angaben zur durchführenden Person enthalten.

 

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