AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

proResc Brandschutzschulung

Dok.-Nr. RE-AGB-01 · Version 2.0 · Stand 24.06.2026

Anbieter

proResc Brandschutzschulung, Inhaber Stephan Rehbein

Anschrift

Oberwiese 15, 45731 Waltrop

Kontakt

Telefon: 0157 35421486 · E-Mail: info@proresc.de

Internet

www.proresc.de

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Schulungen, Ausbildungen, Fortbildungen, Unterweisungen, Seminare, Übungen und Beratungsleistungen (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltung“), die zwischen proResc Brandschutzschulung, Inhaber Stephan Rehbein (nachfolgend „Anbieter“), und dem jeweiligen Kunden geschlossen werden.

(2) Kunden können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, Vereine, Körperschaften, öffentliche Einrichtungen und sonstige Auftraggeber sein.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

§ 2 Leistungsumfang und fachliche Abgrenzung

(1) Der Anbieter erbringt insbesondere Brandschutzhelferausbildungen und -fortbildungen, Brandschutzunterweisungen, praktische Feuerlöschübungen mit einem Feuerlöschtrainer, Räumungs- und Notfallübungen, Informationsveranstaltungen sowie vereinbarte Beratungsleistungen im organisatorischen Brandschutz.

(2) Inhalt, Umfang, Dauer, Veranstaltungsort, Teilnehmerzahl und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Leistungen werden nach dem zum Durchführungszeitpunkt geltenden fachlichen Stand und den einschlägigen Regelwerken erbracht, insbesondere nach der DGUV Information 205-023, soweit sie auf die vereinbarte Leistung anwendbar ist.

(3) Der Anbieter übernimmt weder die Funktion eines externen Brandschutzbeauftragten noch die Betreiber- oder Arbeitgeberverantwortung des Kunden. Die Verantwortung des Kunden für die betrieblichen, baulichen, organisatorischen, behördlichen und versicherungsrechtlichen Brandschutzanforderungen seiner Betriebsstätte bleibt unberührt. Eigene gesetzliche und vertragliche Pflichten des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

(4) Die Auswahl und Bestellung geeigneter Brandschutzhelfer, die Ermittlung der erforderlichen Anzahl sowie die Einweisung in betriebsspezifische Brandgefahren, Alarmierungswege, Brandschutzeinrichtungen, Flucht- und Rettungswege und Zuständigkeiten obliegen dem Kunden, soweit diese Inhalte nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

(5) Eine Schulung oder Teilnahmebescheinigung ersetzt keine betriebliche Gefährdungsbeurteilung, keine behördliche Genehmigung und kein objektbezogenes Brandschutz- oder Evakuierungskonzept.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Internetseite, in Flyern, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln sind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot dar.

 

(2) Der Anbieter erstellt auf Grundlage der Kundenanfrage ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot in Textform, insbesondere per E-Mail, annimmt oder der Anbieter die Buchung in Textform bestätigt.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform festgehalten werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise einschließlich vereinbarter Reise-, Material- oder Zusatzkosten.

(2) Der Anbieter wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird daher nicht erhoben und nicht ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Termin, Teilnehmerzahl und Leistungsänderungen

(1) Der vereinbarte Termin wird für den Kunden verbindlich reserviert. Die vereinbarte Teilnehmerzahl ist Grundlage der Zeit-, Personal-, Material- und Preiskalkulation.

(2) Der Kunde teilt dem Anbieter Änderungen der Teilnehmerzahl oder organisatorischer Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Zusätzliche Teilnehmer können nur berücksichtigt werden, wenn die sichere und fachgerechte Durchführung sowie der vereinbarte Zeitrahmen dies zulassen. Ein dadurch entstehender Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden.

(3) Erfordert eine erhebliche Änderung der Rahmenbedingungen eine Anpassung von Dauer, Ablauf oder Vergütung, stimmen die Parteien die Änderung vor Durchführung in Textform ab.

§ 6 Stornierung durch den Kunden

(1) Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter.

(2) Bei Zugang der Stornierung mindestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin entstehen keine Stornierungskosten.

(3) Bei Zugang der Stornierung 7 bis 13 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % des vereinbarten Veranstaltungshonorars als pauschalierter Ausfallersatz berechnet.

(4) Bei Zugang der Stornierung 1 bis 6 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin werden 80 % des vereinbarten Veranstaltungshonorars als pauschalierter Ausfallersatz berechnet. Bei Stornierung am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen werden 90 % berechnet.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet.

(6) Wird rechtzeitig ein geeigneter Ersatztermin vereinbart, kann der Anbieter die Stornierungskosten ganz oder teilweise auf den Ersatztermin anrechnen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(7) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

 

§ 7 Absage, Verschiebung oder Abbruch durch den Anbieter

(1) Der Anbieter kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, verschieben, unterbrechen oder abbrechen. Dies gilt insbesondere bei Erkrankung oder Unfall des Referenten, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, erheblichen und unvorhersehbaren Verkehrsbehinderungen, technischen Ausfällen trotz zumutbarer Vorsorge sowie Sicherheits- oder Witterungsbedingungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar oder unmöglich machen.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.

(3) Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 10 dieser AGB.

(4) Muss eine praktische Übung aus Sicherheitsgründen unterbrochen oder abgebrochen werden, entscheidet der Anbieter nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine Nachholung erforderlich ist.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Bei Inhouse-Veranstaltungen stellt der Kunde geeignete Räumlichkeiten, Sitzgelegenheiten, Stromversorgung und die im Angebot genannten organisatorischen Voraussetzungen kostenfrei bereit.

(2) Für praktische Feuerlöschübungen stellt der Kunde eine ausreichend große, tragfähige, ebene und sicher nutzbare Übungsfläche zur Verfügung. Er stellt sicher, dass deren Nutzung nicht durch gesetzliche, behördliche, vertragliche oder sonstige Beschränkungen ausgeschlossen ist.

(3) Die konkrete Eignung der Übungsfläche, erforderliche Abstände, Witterungsbedingungen und Sicherheitsmaßnahmen werden vor Beginn der Übung gesondert bewertet und dokumentiert. Der Anbieter ist berechtigt, die praktische Übung nicht zu beginnen oder abzubrechen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.

(4) Der Kunde informiert den Anbieter rechtzeitig über besondere Gefährdungen, Brandmelde- oder Löschanlagen, betriebliche Alarmierungswege, örtliche Beschränkungen, Nachbarschaftsbelange und sonstige Umstände, die Ablauf oder Sicherheit beeinflussen können.

(5) Der Kunde benennt eine erreichbare Ansprechperson und stellt sicher, dass erforderliche betriebliche Freigaben vorliegen.

§ 9 Teilnehmende und Sicherheit

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten Teilnehmenden die Sicherheits-, Verhaltens- und Organisationsanweisungen des Anbieters beachten.

(2) Teilnehmende, die Sicherheitsanweisungen missachten, andere Personen gefährden oder den Veranstaltungsablauf erheblich stören, können von einzelnen Übungen oder von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Erstattungsanspruch besteht insoweit nicht, sofern der Ausschluss vom Teilnehmenden zu vertreten ist.

(3) Teilnehmende entscheiden eigenverantwortlich, ob gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen einer sicheren Teilnahme an praktischen Übungen entgegenstehen. Vor Beginn ist lediglich mitzuteilen, wenn eine aktive Teilnahme nicht sicher möglich ist; die Offenlegung einer Diagnose ist nicht erforderlich.

(4) Die Teilnahme an praktischen Übungen ist ausschließlich nach erfolgter Sicherheitsunterweisung und im Rahmen der Anweisungen des Ausbilders zulässig.

 

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen vom Anbieter eingesetzten Personen.

(6) Für Schäden, die ausschließlich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße von Teilnehmenden oder Dritten gegen erteilte Sicherheitsanweisungen zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht.

§ 11 Teilnahmebescheinigungen und Ausbildungsnachweise

(1) Teilnahmebescheinigungen oder Ausbildungsnachweise werden nur für Personen ausgestellt, die an den vorgesehenen theoretischen und praktischen Inhalten vollständig teilgenommen und die erforderlichen Sicherheitsanweisungen beachtet haben.

(2) Bei vorzeitigem Verlassen, Ausschluss oder Nichtteilnahme an erforderlichen Ausbildungsbestandteilen besteht kein Anspruch auf einen vollständigen Ausbildungsnachweis. Für absolvierte Teilinhalte kann nach Ermessen des Anbieters eine einfache Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.

(3) Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden oder den Teilnehmenden übermittelten Daten. Für deren Richtigkeit ist der jeweilige Datenübermittler verantwortlich. Nachträgliche Korrekturen aufgrund fehlerhafter Angaben können gesondert berechnet werden, sofern der Fehler nicht vom Anbieter zu vertreten ist.

§ 12 Schulungsunterlagen und Urheberrecht

(1) Schulungsunterlagen, Präsentationen, Handouts, Checklisten, Grafiken und sonstige Ausbildungsinhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Überlassene Unterlagen dürfen von den Teilnehmenden für den persönlichen Lern- und innerbetrieblichen Schulungszweck genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

(3) Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen von Veranstaltungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters und der betroffenen Personen zulässig.

§ 13 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Dokumentation, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

(2) Weitere Informationen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen für Auftraggeber und Teilnehmende. Foto- oder Videoaufnahmen für Werbung oder Veröffentlichung erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung, soweit keine andere Rechtsgrundlage besteht.

 

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular. Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist die gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Beginn zu verwenden.

§ 15 Ersatzteilnehmende

(1) Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern dem keine organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder fachlichen Gründe entgegenstehen.

(2) Bereits ausgestellte personenbezogene Unterlagen werden nur gegen Erstattung des dadurch entstehenden Zusatzaufwands geändert.

§ 16 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


 

 

Logo

proResc Brandschutzschulungen unterstützt Unternehmen, Einrichtungen, Praxen, Vereine und Seniorengruppen mit praxisnahen Brandschutzschulungen, Unterweisungen und Löschübungen am Feuertrainer.

Gemeinsam für mehr Sicherheit.

© 2026 proResc Brandschutzschulungen-Stephan Rehbein. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.