Brandschutzunterweisungen
Arbeitgeber müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Für Brandschutzmaßnahmen nennt die ASR A2.2 eine Unterweisung der Beschäftigten vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Änderungen und danach mindestens jährlich. Die DGUV Vorschrift 1 fordert ebenfalls eine Unterweisung und Dokumentation.
Sie möchten Ihre Beschäftigten im Brandschutz unterweisen lassen?
Wählen Sie hier die passende Unterweisung für Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung aus.
Für Unternehmen, Büros, Werkstätten, Gewerbebetriebe und sonstige Arbeitsstätten.
Die Unterweisung vermittelt verständlich die wichtigsten Grundlagen zu Brandvermeidung, Alarmierung, Fluchtwegen, Verhalten im Brandfall und zum sicheren Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.
Für Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Betreuungseinrichtungen und soziale Einrichtungen.
Die Unterweisung wird auf die besonderen Abläufe im Gesundheits- und Sozialwesen abgestimmt – mit Fokus auf Patienten, Bewohner, betreute Personen, Beschäftigte und sicheres Verhalten im Brandfall.

Praxisnahe Brandschutzunterweisungen für Unternehmen, Betriebe, Praxen und Einrichtungen
Arbeitgeber sind nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dazu gehört auch die Unterweisung im betrieblichen Brandschutz.
Unsere Brandschutzunterweisungen vermitteln Ihren Beschäftigten das notwendige Wissen, um im Brandfall richtig und sicher zu handeln. Die Inhalte werden verständlich erklärt, auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert.
Die Teilnehmenden lernen, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen, Brände nach Möglichkeit zu vermeiden, einen Notruf richtig abzusetzen, sich im Brandfall richtig zu verhalten sowie Flucht- und Rettungswege sicher zu nutzen. Ziel ist es, die Handlungssicherheit der Beschäftigten zu stärken und den vorbeugenden Brandschutz im Betrieb nachhaltig zu fördern.
Brandschutzunterweisungen schaffen Sicherheit im Arbeitsalltag
Eine Brandschutzunterweisung vermittelt mehr als nur gesetzliche Vorgaben. Sie bereitet Beschäftigte darauf vor, im Brandfall ruhig, sicher und richtig zu handeln. Wer die betrieblichen Abläufe kennt und weiß, was im Ernstfall zu tun ist, kann schneller und besonnener reagieren.
Im Mittelpunkt stehen Fragen wie: Wie erkenne ich eine Brandgefahr? Wie setze ich einen Notruf richtig ab? Welche Flucht- und Rettungswege nutze ich? Wann hat der Eigenschutz oberste Priorität?
Gerade in Unternehmen, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen mit Kunden, Patienten, Bewohnern oder Besuchern ist es wichtig, dass alle Beschäftigten ihre Aufgaben im Brandfall kennen. Deshalb werden die Unterweisungen an die jeweiligen Arbeitsbereiche und betrieblichen Gegebenheiten angepasst.
Eine Brandschutzunterweisung ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch ein Brandschutzkonzept. Sie ist jedoch ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und unterstützt Arbeitgeber dabei, ihre Beschäftigten verständlich, praxisnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu unterweisen.
Inhalte der Brandschutzunterweisung
Die Inhalte der Brandschutzunterweisung werden an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten, die Gefährdungsbeurteilung und die Zielgruppe angepasst. Ziel ist es, den Beschäftigten praxisnahes Wissen zu vermitteln und sie auf das richtige Verhalten im Brandfall vorzubereiten.
- Brandgefahren erkennen
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungswege
- Alarmierung und Notruf
- Feuerlöscheinrichtungen
- Betriebliche Besonderheiten Auf Wunsch werden betriebliche Abläufe und Besonderheiten berücksichtigt, beispielsweise interne Meldewege, Zuständigkeiten, Schichtbetrieb, Bereiche mit Publikumsverkehr oder besonders schutzbedürftige Personen.
- Dokumentation der Unterweisung Die Teilnahme wird nachvollziehbar dokumentiert. Auftraggeber erhalten einen Unterweisungsnachweis als Nachweis der durchgeführten Brandschutzunterweisung und zur Unterstützung ihrer betrieblichen Dokumentation.
Für wen sind Brandschutzunterweisungen geeignet?
Unternehmen und Betriebe
Für Unternehmen jeder Größe – vom Büro über Handwerks- und Gewerbebetriebe bis hin zu Industrie, Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen. Die Unterweisung vermittelt Beschäftigten die wichtigsten Verhaltensregeln im vorbeugenden Brandschutz und bereitet sie auf den Ernstfall vor.
Gesundheits- und Sozialwesen
Für Arzt- und Zahnarztpraxen, Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Die Inhalte werden an die besonderen Anforderungen im Umgang mit Patienten, Bewohnern oder betreuten Personen angepasst.
Einrichtungen mit Publikumsverkehr
Für Einrichtungen, in denen regelmäßig Besucher, Kunden, Patienten, Bewohner oder andere externe Personen anwesend sind. Hier stehen eine sichere Alarmierung, geordnete Räumung sowie klare Zuständigkeiten und Abläufe im Brandfall im Mittelpunkt.
Durchführung und Dokumentation
Die Brandschutzunterweisung kann bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Vorab werden Zielgruppe, Teilnehmerzahl, Arbeitsbereich, besondere Rahmenbedingungen und gewünschter Umfang abgestimmt.
Nach der Durchführung erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation. Diese kann je nach vereinbartem Umfang Teilnehmernachweise, Unterweisungsinhalte, Datum, Ort und Angaben zur Durchführung enthalten.
Damit haben Sie eine saubere Grundlage für Ihre interne Ablage und können nachvollziehen, welche Personen unterwiesen wurden.
Optional mit praktischer Löschübung kombinieren
Eine Brandschutzunterweisung kann bei Bedarf mit einer praktischen Löschübung am Feuertrainer kombiniert werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn Beschäftigte nicht nur theoretisch informiert werden sollen, sondern den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen praktisch erleben sollen.
Die praktische Übung ersetzt keine sorgfältige Einweisung in Eigenschutz und Grenzen eines Löschversuchs. Sie hilft aber, Unsicherheiten abzubauen und den Umgang mit einem Feuerlöscher realistischer einzuschätzen.
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Häufige Fragen zu Brandschutzunterweisungen
Wie oft müssen Beschäftigte im Brandschutz unterwiesen werden?
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie danach regelmäßig unterwiesen werden. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zusätzlich immer dann, wenn sich Arbeitsabläufe, Gefährdungen oder betriebliche Gegebenheiten wesentlich ändern.
Muss die Brandschutzunterweisung dokumentiert werden?
Ja. Die Durchführung der Unterweisung muss dokumentiert werden. Eine vollständige Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern und unterstützt die betriebliche Organisation.
Ist eine Brandschutzunterweisung dasselbe wie eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Nein. Eine Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Beschäftigten und vermittelt die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung baut darauf auf und qualifiziert ausgewählte Beschäftigte zusätzlich für Aufgaben der Brandbekämpfung und Unterstützung bei einer Evakuierung.
Kann die Brandschutzunterweisung bei uns vor Ort stattfinden?
Ja. Die Unterweisung wird als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung durchgeführt. Dadurch können betriebliche Besonderheiten, Fluchtwege und organisatorische Abläufe direkt berücksichtigt werden.
Können die Inhalte an unseren Betrieb angepasst werden?
Ja. Jede Unterweisung wird an Ihre Branche, Ihre Arbeitsbereiche und die betrieblichen Gegebenheiten angepasst. So erhalten Ihre Beschäftigten praxisnahe Informationen, die unmittelbar auf ihren Arbeitsalltag abgestimmt sind.
Kann die Unterweisung mit einem praktischen Feuerlöschtraining kombiniert werden?
Ja. Auf Wunsch kann die Brandschutzunterweisung durch ein praktisches Feuerlöschtraining am Feuerlöschtrainer ergänzt werden. So lernen die Teilnehmenden nicht nur die theoretischen Grundlagen, sondern üben auch den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Für welche Betriebe und Einrichtungen ist die Unterweisung geeignet?
Die Brandschutzunterweisung eignet sich für Unternehmen und Betriebe aller Branchen sowie für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen, Betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten, ambulante Pflegedienste und viele weitere Einrichtungen.
Wie kann ich eine Brandschutzunterweisung buchen?
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Teilen Sie uns einfach die Teilnehmerzahl, den Schulungsort und Ihren Wunschtermin mit. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und beraten Sie persönlich.


