Brandschutzhelfer-Ausbildung oder Brandschutzhelfer-Fortbildung ?

Was brauche ich wann ?

Der wichtigste Unterschied

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt erstmals alle theoretischen und praktischen Grundlagen, um Mitarbeiter offiziell als Brandschutzhelfer benennen zu können.

Die Brandschutzhelfer-Fortbildung dient dagegen der Auffrischung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten. Der Fokus liegt hier stärker auf Wiederholung, Praxis und Handlungssicherheit.

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Brandschutzhelfer erhalten eine zusätzliche praktische und theoretische Ausbildung. Sie übernehmen im Ernstfall wichtige Aufgaben wie die Bekämpfung von Entstehungsbränden, die Unterstützung bei Räumungen sowie erste Maßnahmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr.

Für wen geeignet?
Mitarbeiter ohne vorherige Brandschutzhelfer-Ausbildung oder bei erstmaliger Benennung. Mindestens 5 % der Beschäftigten gemäß ASR A2.2 – abhängig von Gefährdungsbeurteilung, Schichtbetrieb und betrieblichen Besonderheiten häufig auch mehr.

Ziel der Schulung
Grundlegende theoretische und praktische Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023.

Umfang:
Ca. 3–4 Stunden theoretische und praktische Ausbildung inklusive realitätsnaher Löschübung am Feuerlöschtrainer.

Wiederholung:
Einmalige Ausbildung, danach alle 3-5 Jahre durch Brandschutzhelfer-Fortbildungen auffrischen.

Rechtliche Grundlagen:
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie DGUV Information 205-023.

Dokumentation und Zertifizierung:
Teilnehmerbescheinigung für den Mitarbeiter als Nachweis der Ausbildung nach ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie DGUV Information 205-023. Dokumentation für den Betrieb.

Brandschutzhelfer-Fortbildung

Die Fortbildung richtet sich an bereits ausgebildete Brandschutzhelfer, die ihre Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten auffrischen und auf dem aktuellen Stand halten möchten oder wenn der Wunsch nach einer frühzeitigen Auffrischung des Wissens  besteht.

Für wen geeignet?
Bereits ausgebildete Brandschutzhelfer zur Auffrischung bestehender Kenntnisse und Fähigkeiten.

Ziel der Schulung
Wiederholung und Aktualisierung vorhandener Kenntnisse sowie Festigung der Handlungssicherheit im Ernstfall.

Umfang:
In der Regel ca. 2–3 Stunden, abhängig von Betrieb und Gefährdung, mit Fokus auf Praxis und Wiederholung.

Wiederholung:
In der Regel alle 3–5 Jahre oder früher bei betrieblichen Änderungen.

Rechtliche Grundlagen:
Für die Fortbildung von Brandschutzhelfern gibt es keine eigenständige gesetzliche Pflicht mit fest vorgeschriebenen Fristen. Die Notwendigkeit regelmäßiger Auffrischungen ergibt sich jedoch aus den Anforderungen der ASR A2.2, der DGUV Information 205-023 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.

Dokumentation und Zertifizierung:
Fortbildungsnachweis für den Mitarbeiter und  Dokumentation für den Betrieb.