Die gesetzliche Pflicht im Blick: Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seineBeschäftigten mindestens einmal jährlich über die Gefahren und Schutzmaßnahmen bei Bränden zuunterweisen. Ein Versäumnis kann im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes und zupersönlicher Haftung führen.
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