Praxisnahe Schulungen gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 – direkt bei Ihnen vor Ort.
Gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung
Unternehmen sind nach Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG), ASR A2.2 sowie DGUV Information 205-023 verpflichtet, eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Brandschutzhelfer bereitzustellen. Fehlende oder unzureichende Ausbildung kann im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken, Problemen mit Versicherern und behördlichen Konsequenzen führen.
Mindestens 5 % ausgebildete Brandschutzhelfer
Die ASR A2.2 empfiehlt, dass in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Grundlage ist immer die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Bei Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit oder erhöhter Brandgefährdung kann eine deutlich höhere Anzahl erforderlich sein, damit jederzeit ausreichend geschulte Personen vor Ort sind.
Wichtige Unterstützung im Ernstfall
Ausgebildete Brandschutzhelfer übernehmen im Brandfall wichtige Erstmaßnahmen. Sie alarmieren, leiten Personen aus Gefahrenbereichen, führen Löschmaßnahmen bei Entstehungsbränden durch und unterstützen die Einsatzkräfte vor Ort. Eine fundierte Ausbildung trägt entscheidend zur Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern bei. nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Rechtliche Grundlage
ASR A2.2 Abschnitt 6.2:
„Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“
Quellen:
Für den theoretischen Ausbildungsteil wird ein geeigneter Schulungsraum benötigt. Die technischen Anforderungen sind dabei bewusst unkompliziert gehalten.
Benötigt werden:
Bitte informieren Sie uns falls kein Beamer vorhanden sein sollte, so das wir passendes Präsentationsgerät mitbringen.
Die Übungsfläche sollte mindestens 10 m² groß sein. Das entspricht ungefähr der Fläche von zwei PKW-Stellplätzen.
Wichtig ist außerdem: Die Übungsfläche muss mit einem Fahrzeug erreichbar sein. Ein Wasseranschluss und eine 230V Steckdose sollten in nächster Nähe vorhanden sein
DAS SPRICHT FÜR UNS
Praxiswissen aus über zwei Jahrzehnten Feuerwehr- und Rettungsdiensterfahrung. Profitieren Sie von praxisnaher Ausbildung mit echtem Bezug zu realen Einsatzsituationen statt trockener Standardunterweisung.
Wir bringen die Ausbildung zu Ihnen – flexibel, professionell und ohne zusätzlichen Planungsstress. Keine Schulung von der Stange: Inhalte und Ablauf werden an Ihre Branche, Gefährdungen und Betriebsabläufe angepasst.
Von Feuerlöschtrainer bis hin zu Teilnahme-bescheinigungen und vollständiger Dokumentation: Sie erhalten eine professionelle, sofort einsatzbereite Komplettlösung ohne zusätzlichen Organisationsaufwand.
Ein Brandschutzhelfer unterstützt im Brandfall bei der Evakuierung, leitet Sofortmaßnahmen ein, bedient Feuerlöscheinrichtungen und sorgt für die Einhaltung betrieblicher Brandschutzvorgaben.
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung dauert meist etwa 3–4 Stunden inklusive theoretischer Unterweisung und praktischer Löschübung am Feuerlöschtrainer. Die Dauer kann je nach Gruppengröße variieren.
Nein. Die Ausbildung ist so aufgebaut, dass alle Inhalte verständlich und praxisnah vermittelt werden – auch ohne Vorkenntnisse im Brandschutz.
Für die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist gemäß DGUV Information 205-023 keine Prüfung vorgeschrieben. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung genügt für die Benennung als Brandschutzhelfer.
Nein. Anders als bei der Ersthelfer-Ausbildung erfolgt für die Brandschutzhelfer-Ausbildung in der Regel keine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Die Schulungskosten werden vom Arbeitgeber getragen.
Da die Ausbildung jedoch zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im betrieblichen Brandschutz beiträgt, zählt sie zu den wichtigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Sicherheit.
Zur Auffrischung der Kenntnisse wird empfohlen, die Brandschutzhelfer-Ausbildung in regelmäßigen Abständen von etwa 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der DGUV Information 205-023 sowie der ASR A2.2.
Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen – beispielsweise neuen Arbeitsbereichen, geänderten Gefährdungen, Umbauten oder organisatorischen Veränderungen – kann eine frühere Wiederholung der Ausbildung erforderlich sein.
Was nützen gesetzlich vorgeschriebene Feuerlöscher und andere Selbsthilfeeinrichtungen, wenn Beschäftigte im Ernstfall unsicher sind oder den Umgang damit nie praktisch trainiert haben?
Laut einer Umfrage des bvbf – Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. haben rund 69 % der Befragten noch nie aktiv an einer Brandschutzschulung teilgenommen. Gerade deshalb sind regelmäßige praktische Übungen und verständliche Schulungen entscheidend, um im Ernstfall schnell und richtig handeln zu können.
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