Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
proResc Brandschutzschulung
Inhaber: Stephan Rehbein
E-Mail: info@proresc.de
Internet: www.proresc.de
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Schulungen, Ausbildungen, Fortbildungen, Unterweisungen, Seminare, Übungen und Beratungsleistungen (nachfolgend einheitlich „Veranstaltung“), die zwischen proResc Brandschutzschulung, Inhaber Stephan Rehbein (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden geschlossen werden.
(2) Vertragspartner des Kunden ist:
proResc Brandschutzschulung
Inhaber: Stephan Rehbein
E-Mail: info@proresc.de
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), Verbrauchern (§ 13 BGB), Vereinen, Körperschaften, öffentlichen Einrichtungen sowie sonstigen Auftraggebern.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Brandschutzhelfer- Ausbildung und Fortbildung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, Brandschutzunterweisungen, praktische Feuerlöschübungen mit Feuerlöschtrainer, Räumungs- und Notfallübungen, Informationsveranstaltungen sowie Beratungsleistungen im Bereich des organisatorischen Brandschutzes.
(2) Sämtliche Leistungen werden nach bestem Wissen, auf Grundlage aktueller fachlicher Erkenntnisse und entsprechend der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Regelwerke erbracht.
(3) Der Anbieter übernimmt nicht die Funktion eines externen Brandschutzbeauftragten und keine Betreiberverantwortung für Gebäude, Einrichtungen oder Betriebsstätten des Kunden.
(4) Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher, versicherungsrechtlicher oder betrieblicher Brandschutzanforderungen verbleibt ausschließlich beim Kunden bzw. Betreiber der jeweiligen Einrichtung.
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Internetseite, in Broschüren, Flyern oder sonstigen Werbemitteln stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Anfragen des Kunden sind unverbindlich.
(3) Der Anbieter erstellt auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot.
(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Textform annimmt.
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
(2) Der Anbieter nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(1) Vereinbarte Termine werden exklusiv für den Kunden reserviert.
(2) Bei einer schriftlichen Stornierung bis 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin entstehen keine Kosten.
(3) Bei einer Stornierung zwischen dem 7. und 13. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
(4) Bei einer Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.
(2) Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
(3) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden auf Wunsch des Kunden erstattet.
(5) Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters.
(1) Bei Inhouse-Veranstaltungen stellt der Kunde die für die Durchführung erforderlichen Räumlichkeiten und organisatorischen Voraussetzungen kostenfrei zur Verfügung.
(2) Für praktische Feuerlöschübungen stellt der Kunde eine geeignete Übungsfläche zur Verfügung.
(3) Die konkrete Eignung der Übungsfläche sowie erforderliche Sicherheitsmaßnahmen werden vor Beginn der Übung gesondert bewertet und dokumentiert.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass der Nutzung der vorgesehenen Übungsfläche keine gesetzlichen, behördlichen, vertraglichen oder sonstigen Beschränkungen entgegenstehen.
(5) Der Kunde informiert den Anbieter rechtzeitig über Umstände, die die Durchführung oder Sicherheit der Veranstaltung beeinflussen können.
(1) Sämtliche Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten.
(2) Teilnehmer, die Sicherheitsanweisungen missachten, andere Personen gefährden oder den ordnungsgemäßen Ablauf erheblich stören, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
(3) Ein Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder sonstigen Kosten besteht in diesem Fall nicht.
(4) Gesundheitliche Einschränkungen, die einer sicheren Teilnahme an praktischen Übungen entgegenstehen könnten, sind vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
(5) Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt ausschließlich im Rahmen der erteilten Sicherheitsanweisungen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Soweit praktische Übungen Bestandteil der Veranstaltung sind, haben Teilnehmer die erteilten Sicherheitsanweisungen einzuhalten.
(6) Für Schäden, die ausschließlich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße von Teilnehmern oder Dritten gegen Sicherheitsanweisungen zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und sonstigen vom Anbieter eingesetzten Personen.
(1) Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate werden ausschließlich für tatsächlich anwesende Teilnehmer ausgestellt.
(2) Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten.
(3) Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist der Kunde verantwortlich.
(4) Nachträgliche Änderungen aufgrund fehlerhafter Angaben können gesondert berechnet werden.
(5) Sämtliche Schulungsunterlagen, Präsentationen, Handouts, Checklisten und sonstige Ausbildungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(6) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail an:
proResc Brandschutzschulung
Inhaber: Stephan Rehbein
E-Mail: info@proresc.de
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von vierzehn Tagen zurückerstattet.
Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist ein angemessener Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern hierdurch keine organisatorischen oder fachlichen Gründe entgegenstehen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts ausgeschlossen werden.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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