Qualifizierte Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Praxisnahe Schulungen gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 – direkt bei Ihnen vor Ort.

Warum Unternehmen Brandschutzhelfer benötigen

Gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung
Unternehmen sind nach Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG), ASR A2.2 sowie DGUV Information 205-023 verpflichtet, eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Brandschutzhelfer bereitzustellen. Fehlende oder unzureichende Ausbildung kann im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken, Problemen mit Versicherern und behördlichen Konsequenzen führen.

Mindestens 5 % ausgebildete Brandschutzhelfer
Die ASR A2.2 empfiehlt, dass in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Grundlage ist immer die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Bei Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit oder erhöhter Brandgefährdung kann eine deutlich höhere Anzahl erforderlich sein, damit jederzeit ausreichend geschulte Personen vor Ort sind.

Wichtige Unterstützung im Ernstfall
Ausgebildete Brandschutzhelfer übernehmen im Brandfall wichtige Erstmaßnahmen. Sie alarmieren, leiten Personen aus Gefahrenbereichen, führen Löschmaßnahmen bei Entstehungsbränden durch und unterstützen die Einsatzkräfte vor Ort. Eine fundierte Ausbildung trägt entscheidend zur Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern bei. nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

5 % reichen nicht immer aus

Die Mindestanzahl ergibt sich aus Betriebsgröße, Arbeitsorganisation und bestehender Brandgefährdung.

Rechtliche Grundlage

ASR A2.2 Abschnitt 6.2:
„Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“

Quellen:

  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“
  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

 

Theoretische Ausbildungsinhalte

Praxisnahes Feuerlöschtraining

Raum & Technik für den Brandschutzhelfer-Kurs

Für den theoretischen Ausbildungsteil wird ein geeigneter Schulungsraum benötigt. Die technischen Anforderungen sind dabei bewusst unkompliziert gehalten.

Benötigt werden:

  • Sitzmöglichkeiten für alle Teilnehmenden
  • Helle Wand, Leinwand oder großer Bildschirm für die Präsentation
  • 230-V-Stromanschluss im Raum
  • Ausreichender Platz für die theoretische Unterweisung

Bitte informieren Sie uns falls kein Beamer vorhanden sein sollte, so das wir passendes Präsentationsgerät mitbringen.

Übungsfläche für die praktische Löschübung

Die Übungsfläche sollte mindestens 10 m² groß sein. Das entspricht ungefähr der Fläche von zwei PKW-Stellplätzen.

Wichtig ist außerdem: Die Übungsfläche muss mit einem Fahrzeug erreichbar sein. Ein Wasseranschluss und eine 230V Steckdose sollten in nächster Nähe vorhanden sein

Geeignete Übungsflächen

  • Firmenparkplätze und Mitarbeiterparkflächen
  • Innenhöfe und Garagenvorplätze
  • Terrassen oder Dachterrassen
  • Sammelplätze und sonstige Außenbereiche
  • Für die praktische Löschübung genügt in vielen Fällen bereits eine geeignete Freifläche auf Ihrem Betriebsgelände.

Ablauf der Ausbildung

1
Terminvereinbarung
Sie nennen uns einfach die gewünschte Teilnehmerzahl, Ihren Wunschtermin und den Schulungsort. Die Ausbildung wird individuell an Ihren Betriebsablauf angepasst – auf Wunsch auch in den Abendstunden oder am Wochenende.
2
Theorie-Teil ca. 2 Stunden
Die Teilnehmer lernen wichtige Grundlagen zu Brandklassen, Löschmitteln, Evakuierung und Verhalten im Brandfall anhand realistischer Praxisbeispiele und nachvollziehbarer Situationen aus dem Berufsalltag.
3
Praxis -Teil ca. 2 Stunden
Alle Teilnehmer führen eigenständig Löschübungen mit Übungsfeuerlöschern am realitätsnahen Feuerlöschtrainer durch. Die komplette Übungs- und  wird von uns gestellt.
4
Teinnerhmer-bescheinigung 
Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein personalisiertes Teilnehmerbescheinigung gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023. Die Schulungsdokumentation ist vollständig vorbereitet und kann direkt für interne Nachweise, Behörden oder Versicherungen verwendet werden.

DAS SPRICHT FÜR UNS

Warum wir der richtige Partner für Sie sind!

Praxisnahes Wissen

Praxiswissen aus über zwei Jahrzehnten Feuerwehr- und Rettungsdiensterfahrung. Profitieren Sie von praxisnaher Ausbildung mit echtem Bezug zu realen Einsatzsituationen statt trockener Standardunterweisung.

Inhouse Schulung

Wir bringen die Ausbildung zu Ihnen – flexibel, professionell und ohne zusätzlichen Planungsstress. Keine Schulung von der Stange: Inhalte und Ablauf werden an Ihre Branche, Gefährdungen und Betriebsabläufe angepasst.

 

Alles aus einer Hand

Von Feuerlöschtrainer bis hin zu Teilnahme-bescheinigungen und vollständiger Dokumentation: Sie erhalten eine professionelle, sofort einsatzbereite Komplettlösung ohne zusätzlichen Organisationsaufwand.

Häufig gestellte Fragen

Ein Brandschutzhelfer unterstützt im Brandfall bei der Evakuierung, leitet Sofortmaßnahmen ein, bedient Feuerlöscheinrichtungen und sorgt für die Einhaltung betrieblicher Brandschutzvorgaben.

 

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung dauert meist etwa 3–4 Stunden inklusive theoretischer Unterweisung und praktischer Löschübung am Feuerlöschtrainer. Die Dauer kann je nach Gruppengröße variieren.

Nein. Die Ausbildung ist so aufgebaut, dass alle Inhalte verständlich und praxisnah vermittelt werden – auch ohne Vorkenntnisse im Brandschutz.

Für die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist gemäß DGUV Information 205-023 keine Prüfung vorgeschrieben. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung genügt für die Benennung als Brandschutzhelfer.

Nein. Anders als bei der Ersthelfer-Ausbildung erfolgt für die Brandschutzhelfer-Ausbildung in der Regel keine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Die Schulungskosten werden vom Arbeitgeber getragen.

Da die Ausbildung jedoch zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im betrieblichen Brandschutz beiträgt, zählt sie zu den wichtigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Sicherheit.

Zur Auffrischung der Kenntnisse wird empfohlen, die Brandschutzhelfer-Ausbildung in regelmäßigen Abständen von etwa 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der DGUV Information 205-023 sowie der ASR A2.2.

Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen – beispielsweise neuen Arbeitsbereichen, geänderten Gefährdungen, Umbauten oder organisatorischen Veränderungen – kann eine frühere Wiederholung der Ausbildung erforderlich sein.

 

Was nützen gesetzlich vorgeschriebene Feuerlöscher und andere Selbsthilfeeinrichtungen, wenn Beschäftigte im Ernstfall unsicher sind oder den Umgang damit nie praktisch trainiert haben?

Laut einer Umfrage des bvbf – Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. haben rund 69 % der Befragten noch nie aktiv an einer Brandschutzschulung teilgenommen. Gerade deshalb sind regelmäßige praktische Übungen und verständliche Schulungen entscheidend, um im Ernstfall schnell und richtig handeln zu können.